Listenhunde und Hundeverordnungen

Auch Listenhunde können freundlich seinDass die diversen Landeshundeverordnungen (LHV)  vorschnell und völlig inkompetent verfasst und erlassen wurden, ist für die meisten Hundehalter klar ersichtlich, wird aber auch von Menschen, die sich bisher mit Hunden nur am Rande beschäftigten, schon erahnt. Die Verordnungen versuchen, sehr oberflächlich und grob verallgemeinernd, Symptome zu bekämpfen, statt Ursachen. Die Folgen dieser Verordnungen, allen voran die LHV NRW, sind aus soziologischer und kynologischer Sicht katastrophal.

Die Ursache des Aufruhrs im Jahr 2000 lässt sich kurz beschreiben: Bei einem bedauernswerten Vorfall in Hamburg wurde ein kleiner Junge von einem Hund zu Tode gebissen. Der Halter, wegen mehrerer Angriffe seines Hundes auf Kinder schon mehrfach auffällig geworden, hatte ihn entgegen der Auflagen unangeleint und ohne Maulkorb auf einem Kinderspielplatz laufen lassen. Anstatt die schon bestehende LHV endlich umzusetzen und solche Vorfälle zu verhindern, wurde eine neue, wesentlich "schärfere" Verordnung erlassen, die offensichtlich willkürliche und völlig zusammenhanglose Kriterien enthält. Die Erstellung von Richtlinien zur Umsetzung der LHV, von Eckpunkten, und die Auflistung einiger Fragen und Antworten scheinen zu beruhigen, lösen die aufgeworfenen Probleme jedoch nicht.

Bei der Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden fällt besonders auf, dass keinerlei Unterscheidung zwischen Beuteaggression und inter- oder intraspezifischer Aggression erforderlich scheint. Es werden also auch Hunde als Menschen gefährdend eingestuft, die eine Katze oder ein Kaninchen jagen.
Die "20/40-Regelung" (Hunde über 20 kg Gewicht und/oder 40 cm Schulterhöhe) wurde bisher noch nicht begründet und erscheint daher willkürlich getroffen (es könnten auch beliebige andere Maße gewählt werden).
Die Zusammenstellung der Anhangslisten ist nur mit viel Phantasie nachvollziehbar: auf der Liste 2 in NRW stehen Hunderassen, von denen nur einige wenige Individuen existieren, die nicht in Westeuropa vorkommen (z.B. Liptak, Maremmaner Hirtenhund); eine namhafte deutsche Hunderasse, die auch durch negative Schlagzeilen auffiel, ist dort nicht zu finden (steht - ganz nebenbei erwähnt - auf Platz 1 der Hundehass-Kampagnen z.B. in USA und Australien - Ausländerfeindlichkeit gegenüber Hunden dort wie hier?!?).
Es sollte nicht unser Bestreben sein, den Deutschen Schäferhund auch noch mit in die Liste aufzunehmen, sondern diese Listen als solche abzuschaffen, denn sie entbehren jeder Grundlage.

Die in Liste 1 aufgeführten, so genannten "Kampfhunde" wurden - wenn überhaupt - auf Beuteaggression oder intraspezifische Aggression (gegen Artgenossen, also andere Hunde) gezüchtet. Aggressives Verhalten gegenüber Menschen - und darum allein geht es hier - wird von Wach- und Schutzhunden als "Mannschärfe" gefordert und wesentlich durch die Aufzuchtbedingungen und die Erziehung durch Menschen beeinflusst. Diese beiden entscheidenden Faktoren, die das Verhalten eines Hundes gegenüber Menschen bestimmen, werden durch die Verordnungen nicht einmal berührt, denn die Zucht bestimmter Hunderassen zu verbieten, ändert nichts daran, dass nach wie vor Hunde unter übelsten Bedingungen aufwachsen und gehalten werden.

Maulkorbzwang über einen größeren Zeitraum ist aus tierschutzrechtlichen Gründen abzulehnen, da das Hecheln des Hundes - zur Temperaturregulierung unbedingt erforderlich - stark behindert wird.  Nach neuesten (noch nicht bestätigten) Informationen sind allein in NRW in den letzten Monaten zwei Hunde mit Maulkörben Hitzschlägen erlegen (aus Unkenntnis der Hundehalter wurden "softe" Maulmanschetten angelegt, in denen Hecheln gar nicht möglich ist). Ständiges Tragen eines Maulkorbs, wie auch ausschließlicher Leinenzwang über einen längeren Zeitraum, ohne dass der Hund sein Bewegungsbedürfnis decken kann, führen zu Frustrationsverhalten und zu einer sinkenden Reizschwelle, d.h. allgemein, dass unerwünschte Verhaltensweisen viel schneller und häufiger auftreten können als bei besseren Haltungsbedingungen.

Junghunde der "Liste-Hunde", die die Welt nur angeleint und mit Maulkorb kennen lernen und denen so der Kontakt zu anderen Menschen und Hunden verwehrt bzw. drastisch erschwert wird, werden nicht ausreichend mit Artgenossen und Menschen sozialisiert. Dies führt zu einer großen Unsicherheit des Hundes gegenüber beiden, die das erwachsene Tier dann wirklich unberechenbar erscheinen lässt.

Dies sind nur einige wenige Beispiele für die Absurdität dieser Verordnung. Es gibt zwar in Deutschland leider weder staatlich anerkannte Hunde- oder Tierausbilder, noch ebensolche Tier-Verhaltenstherapeuten (fast einzig in Europa), aber durchaus Leute, die zum Thema Hundeverhalten, Entstehung und Beeinflussung durch den Menschen qualifiziert und kompetent Auskunft geben können. Da wären z.B. Biologen zu nennen, die sich in Richtung Ethologie spezialisiert haben und Erfahrungen mit Haustieren besitzen, oder aber Tierärzte mit einer entsprechenden Zusatzausbildung im Bereich Tierverhalten.

Es scheint in Deutschland leider üblich zu sein, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, ohne sich über deren Umsetzung Gedanken zu machen. Verunsicherte Hundehalter wenden sich Hilfe suchend an jeden, der Ihnen solche verspricht, anerkannte Ausbilder existieren jedoch nicht. Geforderte Beamte sind nicht in der Lage, einen "Liste-Hund" zu erkennen (Gott sei Dank?) und die Amtstierärzte, die die immer noch umstrittenen Wesenstests durchführen sollen, eignen sich kynologisches Wissen innerhalb eines Wochenendseminares an - ob das reicht, wage ich zu bezweifeln.

Aus ethologischen (verhaltensbiologischen) und tierschutzrechtlichen Gründen sollte eine "Hundeverordnung" enthalten:

 

  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde;
  • Sachkunde-Nachweis und Dokumentationspflicht für jeden Züchter, Verbot von Massenzüchtungen;
  • standardisierte Wesenstests für alle Zuchthunde;
  • Sachkundenachweis für Ausbilder;
  • Sachkundenachweis für alle Hundehalter bzw. alle künftigen Hundehalter;
  • Haftpflichtversicherung für alle Hunde;
  • Leinenzwang für alle Hunde nur in Stadtzentren, Wohngebieten, an Schulen und Kinderspielplätzen;
  • ausgewiesene Freilaufzonen für Hunde;
  • individuelle Verhaltensüberprüfung von auffällig gewordenen Hunden und deren Haltern.

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